Schulfahrten
Schulfahrten
Planung und Antragsstellung
Für die Schulfahrten und -wanderungen sind die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen“
in der Fassung vom 26. Juli 2024 maßgeblich.
Die beabsichtigten Schulfahrten sind bei der Schulleitung auf der schulinternen Anlage 6 zu beantragen und werden durch diese für das Schulamt in einer Liste (Anlage 7) zusammengestellt.
Die Genehmigung erfolgt unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit (Finanzierungsvorbehalt) bis zum 01.01. des Kalenderjahres , in dem die Fahrt / Wanderung durchgeführt werden soll.
Die Anlage 6 ist durch die Leiter der Schulfahrt bzw. Schulwanderung einzureichen.
Der Schulleiter erstellt auf dieser Grundlage den Gesamtkatalog der Schule (Anlage 7) zur Vorlage im Schulamt. Dieser Gesamtkatalog ist bis zum 15.11. des laufenden Jahres im Schulamt einzureichen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Gesamtplanes durch das Schulamt können dann ab 01.01. die Verträge dem Schulleiter zur Unterschrift eingereicht werden.
Da in M-V ab dem 01.01.2021 keine Stornierungskosten mehr übernommen werden, sind die Verträge so zu gestalten, dass auch bei kurzfristigen Absagen keine Stornierungskosten anfallen oder diese hinnehmbar sind.
Die Eltern müssen die Übernahme eventueller Ausfallkosten selbst übernehmen.
Anlagen ab 1.8.2024
Anlage 1: Sicherstellung der Aufsichtspflicht -> Formular für Eltern
Anlage 2: Teilnahmebestätigung für volljährige Schüler
Anlage 3: Mitfahrt in PKW
Anlage 4: Anzeige der Lehrkraft, ein eigenes Fahrzeug zu verwenden
Anlage 5: Hinweise zu den Schulfahrten
Anlage 6: Antrag zur Aufnahme der Schulwanderung oder -fahrt in den Gesamtplan
Anlage 7: Gesamt-Schulfahrtenplan der Schule
Anlage 8: Antrag auf Genehmigung der Fahrt gemäß Anlage 7
Anlage 9: Beantragung einer Begleitperson -> Antrag ans Schulamt
Anlage10: Abrechnung für Begleitpersonen
Schulinterne Regelungen
Auf Beschluss der Schulkonferenz (Schulinterne Richtlinien; Stand Oktober 2023) finden
Schulfahrten in den Jahrgangsstufen 9 und 11 statt.
Bei den Kosten für die Schüler ist darauf zu achten, dass niemand aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen wird.
Die unten aufgelisteten Beiträge beinhalten alle Nebenkosten, wie beispielsweise Eintritte für geplante Veranstaltungen und einen Puffer für Mahlzeiten, falls sie nicht im Reisepreis enthalten sind.
Daher sind folgende Höchstgrenzen der Kosten für die Schüler zu beachten:
Klasse 7 – 100 – 150 Euro
Klasse 9 – 200 – 400 Euro
Klasse 11 – 300 – 500 Euro
Für Sprachreisen nach
– Lund, Paris, London
– Rom (Altsprachenprofil)
– USA (Sonderregelungen)
gelten gesonderte Bedingungen.