Schulfahrten

Schulfahrten

 

Planung und Antragsstellung

Die beabsichtigten Schulfahrten werden für das Schulamt zusammengestellt und es erfolgt eine Abstimmung unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit (Finanzierungsvorbehalt)

Die Leiter der Schulfahrt bzw. -Wanderung reichen deshalb bis zu dem im Arbeitsplan ausgewiesenen Termin die Anlage 8 des Schulfahrtenerlasses als Word-Dokument ein. Die aktuellen, online zu bearbeitenden Dokumente, stehen im LMS itsLearning.

Der Schulleiter erstellt auf dieser Grundlage den Gesamtkatalog der Schule (Anlage 9) zur Vorlage im Schulamt. Dieser Gesamtkatalog ist bis zum 15.11. des laufenden Jahres im Schulamt einzureichen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Gesamtplanes durch das Schulamt können dann ab 01.01. die Verträge dem Schulleiter zur Unterschrift eingereicht werden.

Da in M-V ab dem 01.01.2021 keine Stornierungskosten mehr übernommen werden, sind die Verträge so zu gestalten, dass auch bei kurzfristigen Absagen keine Stornierungskosten anfallen oder diese hinnehmbar sind.
Die Eltern müssen die Anlage 3 unterschreiben und damit u. a. bestätigen, dass sie eventuelle Stornierungskosten übernehmen.

Anlagen

– Anlage 1:  Übertragung der elterlichen Fürsorge und Aufsicht
– Anlage 2:  Krankenversicherung
– Anlage 3:  Freizeitgestaltung, Kostenübernahme, Ausfallkostenübernahme
– Anlage 4:  Teilnahmebestätigung
– Anlage 5:  Beförderung mit privaten Pkw’s (Eltern)
– Anlage 6:  Beförderung mit privaten Pkw’s (Lehrer)
– Anlage 7:  Merkliste/Checkliste für Lehrer
– Anlage 8:  Aufnahme der Schulwanderung oder ~fahrt in den Schulfahrtenplan
– Anlage 9:  Gesamtplan der Schule (erstellt der Schulleiter), Excel-Vorlage Gesamtplan der Schule
– Anlage 10: Einverständniserklärung für sportliche Aktivitäten (Eltern)
– Anlage 11: Einverständniserklärung für sportliche Aktivitäten (Volljährige)
– Anlage 12: Genehmigung einer Studien- bzw. Schülergruppenfahrt (Klasse 11 und Sprachreisen)
– Anlage 13: Formular für die Beantragung von Begleitpersonen
– Anlage 14: Formular zur Abrechnung der Kosten für Begleitpersonen

Schulinterne Regelungen

Auf Beschluss der Schulkonferenz (Schulinterne Richtlinien; Stand 2018) finden
Schulfahrten in den Jahrgangsstufen 9 und 11 statt:

– Kl. 7: Teilnahme an Tagen Ethischer Orientierung oder Schullandheimaufenthalt oder Ähnliches
– Kl. 9: Ziele in der Bundesrepublik (200 € – 350 €)
– Kl.11: Ziele in der Bundesrepublik und im benachbarten Ausland (300 € bis 400 €)

Sprachreisen: 
– Lund, Paris, London (bis 400 €)
– Rom (Altsprachenprofil)
– USA (Sonderregelungen)